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Schulgeld

Die Schule benötigt von allen Eltern einen monatl./jährl. Obulus. Dieser soll, nach dem Willen des Berliner Senats, einkommensabhängig sein. Vor allen Dingen soll der monatl. Betrag, den Eltern bei einem Einkommen (brutto o. netto FIXME) von max 2917 € (35.000 € p.a.) zu zahlen haben, 100 € nicht überschreiten.

Im Schulgesetz steht allerdings auch, daß es durch das Schulgeld nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung kommen darf.

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Schulgeld AG

In diesem Schuljahr Mix aus hybrid und präsenz-Veranstaltung (Stand 5/2023)

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in 2012 erörterte Modelle

1)
Bestandteil der Schulverträge