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-Entwurf+Version vom 14.11.24 beschlossen auf der MV vom 5.12.24
  
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 Die Festsetzung des Schulgeldes, den man für jedes Kind an der Schule zahlt, erfolgt durch die eigene, verantwortungsvolle Selbsteinschätzung der Familien. Sie orientiert sich an Beitragskorridoren, die nach dem Pro-Kopf-Nettoeinkommen gestaffelt sind. Durch dieses Verfahren wird auch der bisherige administrative Aufwand für Einkommensnachweise, Anträge auf Ermäßigung usw. deutlich verringert. Die Festsetzung des Schulgeldes, den man für jedes Kind an der Schule zahlt, erfolgt durch die eigene, verantwortungsvolle Selbsteinschätzung der Familien. Sie orientiert sich an Beitragskorridoren, die nach dem Pro-Kopf-Nettoeinkommen gestaffelt sind. Durch dieses Verfahren wird auch der bisherige administrative Aufwand für Einkommensnachweise, Anträge auf Ermäßigung usw. deutlich verringert.
  
-**Selbsteinschätzung – was zahlt ihr?** Die Schulgemeinschaft versteht sich als Solidargemeinschaft. Die Höhe der Elternbeiträge des Schulgeldes soll sich deswegen nach dem Einkommen richten. An Familien mit größerem finanziellen Spielraum wird appelliert, einen höheren Beitrag zu leisten und so dazu beizutragen, dass geringer finanzierte Schulplätze kompensiert werden.+**Selbsteinschätzung – was zahlt ihr?** Die Schulgemeinschaft versteht sich als Solidargemeinschaft. Das Schulgeld soll sich deswegen nach dem Einkommen richten. An Familien mit größerem finanziellen Spielraum wird appelliert, einen höheren Beitrag zu leisten und so dazu beizutragen, dass geringer finanzierte Schulplätze kompensiert werden.
  
 **Beitragsgrundsätze** **Beitragsgrundsätze**
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   * zu erreichender Durchschnitt 140 €   * zu erreichender Durchschnitt 140 €
  
-Die Bieteparty Pro Familie kommt eine Person zur Bieteparty. Ihr könnt euch nicht durch andere Schul-Familien vertreten lassen. Für Familien, die nicht erscheinen, wird das Elternbeitrag Schulgeld auf 400 € festgesetzt.+**Die Bieteparty ** 
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 +Pro Familie kommt eine Person zur Bieteparty. Ihr könnt euch nicht durch andere Schul-Familien vertreten lassen. Für Familien, die nicht erscheinen, wird das Schulgeld auf 400 € festgesetzt.
  
 Geboten wird in Runden, und zwar so lange, bis die Gesamtsumme der benötigten Schulgelder erreicht ist. Wird in der ersten Runde die Summe nicht erreicht, so folgen weitere, in der die Familien ihre Gebote nachbessern.  Der durchschnittliche Betrag pro Schulplatz beträgt 140 €. Das heißt, dass jeder Betrag unter 140 € entsprechend höhere Beitragszahlungen oberhalb von 140 € zum Ausgleich benötigt.  Geboten wird geheim, nur die Sitzungsleitung hat Einsicht in die Gebote der Familien.  Das Schulgeld gilt jeweils für ein Schuljahr. Bei größeren Änderungen des Familieneinkommens innerhalb des Schuljahres (höher oder niedriger), ist die Verwaltung zu informieren und das Schulgeld anzupassen. Geboten wird in Runden, und zwar so lange, bis die Gesamtsumme der benötigten Schulgelder erreicht ist. Wird in der ersten Runde die Summe nicht erreicht, so folgen weitere, in der die Familien ihre Gebote nachbessern.  Der durchschnittliche Betrag pro Schulplatz beträgt 140 €. Das heißt, dass jeder Betrag unter 140 € entsprechend höhere Beitragszahlungen oberhalb von 140 € zum Ausgleich benötigt.  Geboten wird geheim, nur die Sitzungsleitung hat Einsicht in die Gebote der Familien.  Das Schulgeld gilt jeweils für ein Schuljahr. Bei größeren Änderungen des Familieneinkommens innerhalb des Schuljahres (höher oder niedriger), ist die Verwaltung zu informieren und das Schulgeld anzupassen.